Spektrum (c) Markus Westendorf
Die Energiebereiche der Gamma- und Röntgenstrahlung überschneiden sich in einem weiten Bereich. Beide Strahlungsarten sind elektromagnetische Strahlung und haben daher bei gleicher Energie die gleichen Wirkungen. Das Unterscheidungskriterium ist die Herkunft: Röntgenstrahlung entsteht im Gegensatz zur Gammastrahlung nicht bei Prozessen im Atomkern, sondern durch hochenergetische Elektronenprozesse. Das in Röntgenröhren erzeugte Strahlungsspektrum ist eine Überlagerung eines kontinuierlichen mit einem diskreten Spektrum. Die Lage des Intensitätsmaximums hängt von der Betriebsspannung der Röhre ab. Photonen aus Röntgenröhren haben eine Energie von etwa 1 keV bis 250 keV, entsprechend einer Frequenz von etwa 0,25·1018 Hz bis 60·1018 Hz (Exa-Hertz).
EIGENSCHAFTEN DER RÖNTGENSTRAHLUNG
Röntgenstrahlung hat einige charakteristische Eigenschaften, die für die Anwendung von Bedeutung sind:
- Röntgenstrahlung und damit auch die einzelnen Röntgenquanten besitzen eine erheblich größere Energie als sichtbares Licht. Sie können Stoffe ionisieren und Zellen schädigen.
- Röntgenstrahlung besitzt ein hohes Durchdringungsvermögen. Es wird durch verschiedene Stoffe unterschiedlich absorbiert.
- Röntgenstrahlung schwärzt Filme und Fotoplatten.
- Röntgenstrahlung kann gebeugt werden und interferieren.